Einstellung Strafverfahren | Kantonale Staatsanwaltschaft
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Beschluss vom 4. Mai 2020BEK 2019 198und 199MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.In SachenA.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,3.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin F.________,betreffendEinstellung Strafverfahren(Beschwerde gegen die Verfügung der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 15. November 2019, SUB 2019 238, 239);-hat die Beschwerdekammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.Am 6. Dezember 2018 meldete die verbeiständete Schülerin A.________ nach Mitternacht der Polizei, zuhause von ihrer Mutter mit Hilfe deren Lebenspartners D.________ gewürgt worden zu sein. Sie stellte Strafantrag wegen häuslicher Gewalt resp. ihres Erachtens in Frage kommender Delikte gegen ihre Mutter und wegen Tätlichkeit gegen D.________(U-act. 3.1.001 f.). Die kantonale Staatsanwaltschaft stellte mit Verfügung vom 15. November 2019 die Strafverfahren gegen die Mutter wegen einfacher Körperverletzung an einer Schutzbefohlenen und Tätlichkeiten sowie gegen D.________ wegen Gehilfenschaft zur Körperverletzung gestützt auf
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Dr. Reto Heizmann,Kantonsrichter Clara Betschart und Josef Reichlin,Gerichtsschreiber lic. iur. Mathis Bösch.
In Sachen
A.________,Privatklägerin und Beschwerdeführerin,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegen1.C.________,Beschuldigte und Beschwerdegegnerin,2.D.________,Beschuldigter und Beschwerdegegner,erbeten verteidigt durch Rechtsanwalt E.________,3.Kantonale Staatsanwaltschaft,Postfach 75, SSB, 8836 Bennau,Strafverfolgungsbehörde und Beschwerdegegnerin,vertreten durch Staatsanwältin F.________,
betreffend
Einstellung Strafverfahren